| Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Hinweise
1. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft
bestellt und von uns zugesagt ist, gleichgültig ob mündlich
oder schriftlich. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
sowohl den Gast als auch uns, zur Vertragserfüllung über
den gesamten gebuchten Zeitraum.
2. Preise und Bezahlung
Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich unsere Preise einschließlich,
Bettwäsche, Strom, Endreinigung, Kurtaxe und der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Diese wird auf unserer Rechnung gesondert ausgewiesen.
Als Bezahlung wird Barzahlung oder Überweisung vorab akzeptiert.
3. Stornierungen, spätere Anreise, frühere Abreise
Die gebuchten Ferienwohnungen können bis 4 Wochen vor Reiseantritt
storniert werden, ohne dass hierfür Kosten anfallen. Ab dann
bis 14 Tage vor Reiseantritt werden 50 % Stornogebühr erhoben,
bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 90 % Stornogebühr
fällig. Das gleiche gilt auch für teilweise Stornierung,
das heißt spätere Anreise und frühere Abreise. Kann
die Ferienwohnung von uns noch anderweitig vermietet werden, so
werden die Einnahmen hierfür von der Stornogebühr abgezogen.
4. Schäden, Haftung
Der Gast haftet für Beschädigungen und Verluste die durch
Ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
Das Haus Seegarten haftet für Verlust oder Beschädigung
von mitgebrachten Gegenstände nur bei Verschulden. Die Parkplätze
sind öffentlich zugänglich und nicht abgesperrt, es besteht
daher Haftungsausschluß für jegliche dort abgestellte
Fahrzeuge. Gemeinsame Unternehmungen wie Radtouren, Wanderungen,
ect. mit Mitarbeitern des Hauses Seegarten, egal ob kostenfrei oder
gegen Bezahlung, werden auf eigene Gefahr durchgeführt - auch
hier besteht Haftungsausschluss
für jegliche Begleiter.
5. An- und Abreise
Die Anreise ist von 16.00 - 19.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr oder
jeweils nach Vereinbarung. Bei der Abreise bitten wir das Geschirr
abzuspülen und den Müll rauszutragen.
6. Parkplätze
Bitte parken Sie auf den markierten Parkplätzen und nicht hinter
den anderen Fahrzeugen, da diese dadurch behindert werden.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach.
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